Gemeinsame Pressemitteilung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutschen UNESCO-Kommission,

Sechs Neuzugänge auf Deutschlands Liste des Immateriellen Kulturerbes

Technokultur in Berlin und Bergsteigen in Sachsen unter Neuaufnahmen

Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben heute beschlossen, das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu erweitern. Neben der Berliner Technokultur und dem Bergsteigen in Sachsen wurden die Finsterwalder Sangestradition, der Kirchseeoner Perchtenlauf, die Schwälmer Weißstickerei und der Viez aufgenommen. Damit zeugen nun insgesamt 150 Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz 2024 und Hessische Kulturminister Timon Gremmels sagt: „Kultur wird tagtäglich in Deutschland gelebt, das zeigen wieder einmal mehr die sechs Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Die jüngsten Einträge unterstreichen die Vielfalt und die Lebendigkeit kultureller Praktiken. Die Liste unseres Immateriellen Erbes wächst somit weiter und damit auch das Bekenntnis, Traditionen zu pflegen und langfristig für die nächsten Generationen zu bewahren.“

Kulturstaatsministerin Claudia Roth betont: „Die Liste des Immateriellen Kulturerbes ist auch in diesem Jahr wieder durch wichtige Kulturformen ergänzt worden. Die Neuzugänge veranschaulichen nicht nur die regionale Vielfalt und thematische Breite der gelebten Kultur in Deutschland, sie stehen auch für einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen die absurde Trennung von E- und U-Kultur wendet. Bezeichnend ist dafür die Aufnahme der Berliner Technokultur. Seit mehr als 30 Jahren ist Techno ein wichtiger Sound unserer Hauptstadt, auch für viele Menschen, die aus Europa und der ganzen Welt nach Berlin kommen. Die Berliner Technokultur steht seit vielen Jahren für Werte wie Vielfalt, Respekt und Weltoffenheit. Ob Subkultur oder traditionelle Handwerkstechnik, all das gehört zum kulturellen Reichtum unseres Landes, das unterstreicht diese Aufnahme in die Liste des Immateriellen Kulturerbes.“

Christoph Wulf, Vorsitzender des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, erklärt: „Die Neuaufnahmen zeigen die ganze Bandbreite des kulturellen Lebens in Deutschland. Junge Kultur gehört genauso dazu wie jahrhundertealtes Handwerk, urbanes Erbe ebenso wie ländliches. Tradition und Wandel gehen hier Hand in Hand. Diese Vielfalt macht unsere Gesellschaft aus. Unser gelebtes Erbe stiftet Gemeinschaft und bringt Menschen Tag für Tag zusammen.“

Die UNESCO unterstützt seit mehr als 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland gehört dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2013 an. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden.

Sechs lebendige Traditionen wurden ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulterbes aufgenommen:

Bergsteigen in Sachsen

Finsterwalder Sangestradition

Kirchseeoner Perchtenlauf

Schwälmer Weißstickerei (Hessenstickerei)

Technokultur in Berlin

Viez
 

Hintergrund

Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 182 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartei.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, die von der Zivilgesellschaft dem Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das auf Vorschlag mehrerer Staaten, darunter Deutschland, im vergangenen Dezember zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wurde.
 

Weitere Informationen

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

FAQ Immaterielles Kulturerbe
 

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Deutsche UNESCO-Kommission
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de

Kulturministerkonferenz
Torsten Heil
Pressesprecher
Telefon: +49 30 25 41 8-462
E-Mail: torsten.heil(at)kmk.org

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Pressestelle
Telefon: +49 30 18 681-43333
E-Mail: presse(at)bkm-info.bund.de

Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 150 Einträge: 134 Kulturformen und 16 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes.